Notice: Die Funktion register_rest_route wurde fehlerhaft aufgerufen. Das REST-API $args sollte ein Array von Arrays sein. Ein abweichender Wert wurde für legalweb/v1/lwTextEndpoint festgestellt. Weitere Informationen: Debugging in WordPress (engl.). (Diese Meldung wurde in Version 6.1.0 hinzugefügt.) in /mnt/web104/d0/14/51114214/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php on line 5865 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web104/d0/14/51114214/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:5865) in /mnt/web104/d0/14/51114214/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1762 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web104/d0/14/51114214/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:5865) in /mnt/web104/d0/14/51114214/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1762 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web104/d0/14/51114214/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:5865) in /mnt/web104/d0/14/51114214/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1762 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web104/d0/14/51114214/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:5865) in /mnt/web104/d0/14/51114214/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1762 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web104/d0/14/51114214/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:5865) in /mnt/web104/d0/14/51114214/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1762 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web104/d0/14/51114214/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:5865) in /mnt/web104/d0/14/51114214/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1762 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web104/d0/14/51114214/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:5865) in /mnt/web104/d0/14/51114214/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1762 Warning: Cannot modify header information - headers already sent by (output started at /mnt/web104/d0/14/51114214/htdocs/WordPress_03/wp-includes/functions.php:5865) in /mnt/web104/d0/14/51114214/htdocs/WordPress_03/wp-includes/rest-api/class-wp-rest-server.php on line 1762 {"id":447,"date":"2019-07-23T14:36:25","date_gmt":"2019-07-23T12:36:25","guid":{"rendered":"https:\/\/borislehner.de\/?page_id=447"},"modified":"2023-01-31T23:25:00","modified_gmt":"2023-01-31T21:25:00","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/borislehner.de\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"

Allgemeine Liefer- und Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/p>\n

I. Geltung<\/p>\n

1. Die nachfolgenden allgemeinen Liefer- und Gesch\u00e4ftsbedingungen (im folgenden AGB genannt) gelten f\u00fcr alle vom Fotografen Boris Lehner (im folgenden Fotograf) genannt, durchgef\u00fchrten Auftr\u00e4ge, Angebote, Lieferungen und Leistungen.
\n2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des Angebots des Fotografen durch den Kunden, sp\u00e4testens jedoch mit der Annahme des Bildmaterials zur Ver\u00f6ffentlichung.
\n3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen zu erkl\u00e4ren. Abweichenden Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden wird hiermit widersprochen. Abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen des Kunden erlangen keine G\u00fcltigkeit, es sei denn, dass der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
\n4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung auch ohne ausdr\u00fcckliche Einbeziehung auch f\u00fcr alle zuk\u00fcnftigen Auftr\u00e4ge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des Fotografen, sofern nicht ausdr\u00fccklich abweichende Regelungen getroffen werden.<\/p>\n

II. Auftragsproduktionen<\/p>\n

1. Kostenvoranschl\u00e4ge des Fotografen sind unverbindlich. Treten w\u00e4hrend der Produktion Kostenerh\u00f6hungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn erkennbar wird, dass eine \u00dcberschreitung der urspr\u00fcnglich veranschlagten Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktionszeit aus Gr\u00fcnden \u00fcberschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zus\u00e4tzliche Verg\u00fctung auf der Grundlage des vereinbarten Honorars bzw. in Form einer angemessenen Erh\u00f6hung des Pauschalhonorars zu leisten.
\n2. Der Fotograf ist berechtigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchf\u00fchrung der Produktion eingekauft werden m\u00fcssen, im Namen und mit Vollmacht sowie f\u00fcr Rechnung des Kunden in Auftrag zu geben.
\n3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nach Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgew\u00e4hlt. Nutzungsrechte werden unter der Voraussetzung vollst\u00e4ndiger Zahlung (IV) nur an den Bildern einger\u00e4umt, die der Auftraggeber als vertragsgem\u00e4\u00df abnimmt.
\n4. Sind dem Fotografen innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung der Aufnahmen keine schriftlichen M\u00e4ngelr\u00fcgen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgem\u00e4\u00df und m\u00e4ngelfrei abgenommen.<\/p>\n

III. \u00dcberlassenes Bildmaterial<\/p>\n

1. Die AGB gelten f\u00fcr jegliches dem Kunden \u00fcberlassenes Bildmaterial. Sie gelten insbesondere auch f\u00fcr elektronisches oder digital \u00fcbermitteltes Bildmaterial.
\n2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich gesch\u00fctzte Lichtbildwerke i.S.v. \u00a7 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz handelt. Bei jeder Bildver\u00f6ffentlichung ist der Fotograf als Urheber zu benennen. Die Benennung muss beim Bild erfolgen.
\n3. Das \u00fcberlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierf\u00fcr geleistet wird.
\n4. Der Kunde hat das Bildmaterial sorgf\u00e4ltig und pfleglich zu behandeln und darf, falls nicht anders vereinbart, es an Dritte nur zu gesch\u00e4ftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.
\n5. Bei der elektronischen Speicherung der Fotos muss der Kunde gew\u00e4hrleisten, dass der Name des Fotografen mit den Bilddaten verkn\u00fcpft wird und sicherstellen, dass bei einer \u00dcbertragung und Wiedergabe der Bilddaten, der Fotograf jederzeit als Urheber der Bilder identifiziert werden kann.<\/p>\n

IV. Nutzungsrechte<\/p>\n

1. Der Kunde erwirbt grunds\u00e4tzlich nur ein einfaches Nutzungsrecht in dem in dem vertraglich festgelegten Umfang. Eigentumsrechte werden nicht \u00fcbertragen. Ver\u00f6ffentlichungen sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen zeitlich begrenzt. Im Zweifelsfall ist die Nutzung auf 5 Jahre beschr\u00e4nkt.
\n2. Ungeachtet des Umfangs der einger\u00e4umten Nutzungsrechte bleibt der Fotograf berechtigt, die Fotos im Rahmen seiner Eigenwerbung zu verwenden.
\n3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht \u00fcbertragen f\u00fcr die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in dem Medium, welche\/r\/s der Kunde angegeben hat oder welche\/r\/s sich aus den Umst\u00e4nden der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist der im Angebot oder der Rechnung angef\u00fchrte Nutzungsumfang ma\u00dfgebend.
\n4. Ausschlie\u00dfliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder r\u00e4umliche Exklusivrechte oder Sperrfristen m\u00fcssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von mindestens 100% auf das jeweilige Grundhonorar.
\n5. Jede \u00fcber Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung oder Ver\u00f6ffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdr\u00fccklichen Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere f\u00fcr eine Zweitverwertung oder Zweitver\u00f6ffentlichung, bei Werbema\u00dfnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken.
\n6. Eine Nutzung der Fotos ist grunds\u00e4tzlich nur in der Originalfassung zul\u00e4ssig. Ver\u00e4nderungen des Bildmaterials durch Foto-Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werkes sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und nur bei Kennzeichnung mit [M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder anderweitig als Motiv benutzt werden.
\n7. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm einger\u00e4umten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Unternehmen oder Tochterunternehmen, sowie Kooperationspartner zu \u00fcbertragen. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
\n8. Die Einr\u00e4umung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher Zahlungsanspr\u00fcche des Fotografen aus dem jeweiligen Vertragsverh\u00e4ltnis.<\/p>\n

V. Haftung<\/p>\n

1. Der Fotograf haftet \u2013 au\u00dfer bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit oder bei Anspr\u00fcchen aus dem Produkthaftungsgesetz \u2013 nur f\u00fcr Vorsatz und grobe Fahrl\u00e4ssigkeit.
\n2. F\u00fcr den Fall, dass ein Dritter dem Kunden gegen\u00fcber Rechte behauptet, die den Kunden in der Nutzung der Fotografien behindern, wird der Kunde den Fotografen unverz\u00fcglich schriftlich \u00fcber diese Anspr\u00fcche informieren. Der Fotograf wird den Kunden bei der Abwehr solcher Anspr\u00fcche unterst\u00fctzen.<\/p>\n

3. Bei Aufnahmen von Personen und bei Aufnahmen von Objekten, an denen Rechte Dritter bestehen, ist der Kunde verpflichtet, die f\u00fcr die Produktion und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmungen einzuholen. Der Kunde hat den Fotografen von Ersatzanspr\u00fcchen Dritter freizustellen, die aus einer Verletzung dieser Pflicht resultieren. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Fotograf die aufzunehmenden Personen oder Objekte selbst ausw\u00e4hlt, und den Auftraggeber rechtzeitig \u00fcber die getroffene Auswahl informiert, so dass dieser in die Lage versetzt ist, die notwendigen Zustimmungen einholen zu k\u00f6nnen oder andere geeignete Objekte bzw. Personen f\u00fcr die Fotoproduktion ausw\u00e4hlen und zur Verf\u00fcgung stellen kann.
\n4. Ab dem Zeitpunkt der ordnungsgem\u00e4\u00dfen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde f\u00fcr dessen sachgem\u00e4\u00dfe Verwendung verantwortlich.<\/p>\n

VI. Honorare<\/p>\n

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach der jeweils aktuellen Bildhonorar\u00fcbersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Das Honorar versteht sich zuz\u00fcglich der jeweils g\u00fcltigen Mehrwertsteuer.
\n2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem vereinbarten Zweck gem\u00e4\u00df Ziff. IV. 3 abgegolten.
\n3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- und Laborkosten, Modellhonorare, Kosten f\u00fcr erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
\n4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme f\u00e4llig. Wird eine Produktion in Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung f\u00e4llig. Der Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsauftr\u00e4gen Abschlagszahlungen ent- sprechend dem jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
\n5. Eine Aufrechnung oder die Aus\u00fcbung des Zur\u00fcckbehaltungsrechts ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen des Kunden zul\u00e4ssig. Zul\u00e4ssig ist au\u00dferdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.<\/p>\n

VII. Vertragsstrafe, Schadensersatz<\/p>\n

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist f\u00fcr jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in H\u00f6he des f\u00fcnffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzanspr\u00fcche.
\n2. Bei unterlassenem, unvollst\u00e4ndigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsf\u00e4higem Urhebervermerk ist ein Aufschlag in H\u00f6he von 100% auf das vereinbarte bzw. \u00fcbliche Nutzungshonorar zu zahlen.<\/p>\n

VIII. Allgemeines<\/p>\n

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart.
\n2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
\n3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB ber\u00fchrt nicht die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ung\u00fcltige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am n\u00e4chsten kommt.
\n4. Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand ist der Wohnsitz des Fotografen.<\/p>\n

B\u00f6nnigheim, 12.10.2021<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"

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